TIGEWOSI

Whistleblowing - Meldungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz

Der verantwortungsvolle Umgang mit GeschäftspartnerInnen, LieferantInnen, ArbeitnehmerInnen und Ressourcen liegt im Interesse unseres Unternehmens. Wir sind bestrebt unsere Aufgaben stets im Einklang mit geltenden Gesetzen zu erfüllen.

Sollten Sie von Missständen Kenntnis erlangen, haben Sie über unser Meldesystem unter tigewosi.whistleblower.report, erreichbar unter dem unten angeführten Link, die Möglichkeit mit Ihrem Namen oder anonym Hinweise abzugeben.

Unser Meldesystem entspricht den gesetzlichen Anforderungen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) und bietet eine sichere Erfassung und Übertragung lhrer Eingaben an einen externen Dienstleister.

Was kann nicht über das Hinweisgebersystem gemeldet werden?
Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, allgemeine Fragen (z.B. zu Vorschreibungen oder anfallender Kosten) und Probleme (z.B. einem Schaden in einer Wohnung) anzubringen. Hierfür steht Ihnen unser Kundencenter unter 0512/2220 und kundenservice@tigewosi.at zur Verfügung.

Welche Vorfälle können gemeldet werden?
Unter §3 Absatz 3 HSchG werden mögliche Verstöße gegen EU-Recht in folgenden Bereichen aufgelistet:

• Öffentliches Auftragswesen,
• Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
• Produktsicherheit und -konformität,
• Verkehrssicherheit,
• Umweltschutz,
• Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
• Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
• öffentliche Gesundheit,
• Verbraucherschutz,
• Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
• Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.

Eine vollständige Auflistung der möglichen Rechtsvorschriften finden Sie hier.
 
Nach oben